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Anforderungen nach dem BTHG gestalten

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) führt zu maßgeblichen Veränderungen im System der Eingliederungshilfe. Eine ganz wesentliche Veränderung: Das Bundesteilhabegesetz spricht Leistungsträgern das Recht der Wirkungskontrolle zu und verpflichtet Leistungserbringer zu einem Wirkungsnachweis.

Dies soll dazu beitragen, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe passgenau bei den Leistungsberechtigten ankommen und effizient zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beitragen. Doch zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung sind noch immer unklar. Unter anderem diese:

  • Wie lässt sich die Wirkung von Leistungen der Eingliederungshilfe messen und analysieren?
  • Was können Kennzahlen, Kriterien, Indikatoren und Instrumente sein? Wer bestimmt diese?
  • Wie lässt sich die Wirksamkeit sozialer Dienstleistungen feststellen und belegen?
  • Wirksamkeit sozialer Dienstleitungen: Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus diesem neuen Maßstab?
  • Wie lassen sich Wirksamkeitsnachweise zukunftssicher gestalten?

Die ausführliche Bearbeitung dieser Fragestellungen soll den Teilnehmenden praktische Handlungsoptionen für die Umsetzung der neuen Anforderungen in der eigenen Organisation an die Hand geben. Die Referent*innen beziehen Praxisbeispiele der Teilnehmenden ein und berücksichtigen den jeweiligen Umsetzungsstand des BTHG auf Landesebene.


Für wen
: Das Seminar richtet sich an Leitungskräfte aus Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe und insbesondere an Qualitätsmanagementbeauftragte.

 

Das Seminar findet bei der Lebenshilfe  Hamburg statt.
Veranstalter ist das Bildungsinstitut InForm der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e.V.

Weitere Infos und Anmeldung:

https://www.inform-lebenshilfe.de/inform/veranstaltungen/termine/bv/190430-bv-Wirkungskontrolle.php

 

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